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Behandlungsvoraussetzungen

Für eine Behandlung sind folgende Voraussetzungen notwendig:

  1. eine gültige Verordnung von einem Arzt (Rezept)

  2. meine Zulassungsbedingungen stimmen mit der verordneten Therapieform überein

  3. Hausbesuche bedürfen der Terminvergabe

  4. Sie bringen ein Handtuch mit

 

Durch meine Zulassung als sektoraler Heilpraktiker, ist es mir zusätzlich möglich, auch ohne vorhandenes Rezept physiotherapeutische Behandlungen durchzuführen. Die Rechnungen werden gemäß dem Heilpraktikergesetz erstellt.

Osteopath bei der Arbeit
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